1. Definitionen
- Ankunft: das Beginndatum des Zeitraums, für den der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen wurde.
- Unterkunft: alle Ferienhäuser zu Erholungszwecken.
- Beherbergungsbetrieb: der Eigentümer der zu vermietenden Ferienhäuser.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen über die Anmietung einer Unterkunft beim Beherberger zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
- Verwalter: der vom Beherberger der vermieteten Unterkunft ernannte Verwalter.
- Einrichtungen: alle Einrichtungen innerhalb oder außerhalb der Unterkunft, die aufgrund des Vertrages genutzt werden können.
- Gäste: alle Personen, die unter den Begriff Mieter und Mitmieter fallen und die Unterkunft und/oder Einrichtungen nutzen.
- Mitmieter: die Personen, die vom Urlauber bei der Buchung angemeldet werden und/oder zur Reisegruppe gehören.
- Vermieter: die Partei, mit der der Mieter einen Vertrag abschließt. Dies wird unten in der Kostenübersicht angezeigt.
- Vertrag: der Vertrag über die Anmietung einer Unterkunft mit den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Mieter: die (juristische) Person, die die Buchung vornimmt und den Vertrag abschließt.
- Reisesumme: der Mietpreis für die Unterkunft einschließlich etwaiger Ermäßigungen und ausschließlich etwaiger Nebenkosten.
- Geschrieben: per Brief oder E-Mail.
- Kaution: ein Betrag, der als Vorauszahlung für Schäden/zusätzliche Reinigungen berechnet werden kann, die während des Aufenthalts durch den Gast (verschuldet) verursacht werden. Auch offene Posten können von der Kaution abgezogen werden. Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Abreise zurückerstattet, sofern die Kontonummer des Urlaubers bekannt ist und keine Schäden wie oben angegeben festgestellt wurden.
- Website: die Website(s) des Unternehmers, die für den Abschluss der Vereinbarung verwendet wird.
Wird eine Definition im Singular formuliert, gilt sie auch für den Plural und umgekehrt.
2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Vermietung von Unterkünften. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil des Vertrages.
3. Vereinbarung und Reservierung
Eine Unterkunft kann nur online reserviert werden. Ein Vertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande, sobald der Vermieter die Reservierung bestätigt hat. Solange der Mieter die Miete nicht bezahlt hat, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Ein Vertrag kann nur von einem Mieter abgeschlossen werden, der 25 Jahre oder älter ist.
Wenn Mitmieter des Mieters jünger als 25 Jahre sind, muss der Mieter diese Mitmieter während des gesamten Aufenthalts dieser Mitmieter begleiten. Der Vermieter kann auch andere zusätzliche Bedingungen festlegen. Wenn der Mieter keine Eingangsbestätigung erhalten hat, ist möglicherweise bei der Reservierung etwas schief gelaufen und der Mieter sollte sich an den Vermieter wenden. In diesem Fall kann die Reservierung nicht angefochten werden.
Telefonisch buchen
Der Mieter kann telefonisch reservieren. Mit einer telefonischen Reservierung kommt sofort ein Vertrag zustande. Der Vermieter schließt die Buchung online ab und sendet eine Zahlungsaufforderung. Diese muss innerhalb von 2 Tagen bezahlt werden.
Kostenübersicht
Nach Prüfung und Bearbeitung der Online-Reservierung erhält der Mieter vom Vermieter per E-Mail eine Kostenübersicht. Geht diese Kostenübersicht nicht innerhalb von 5 Tagen nach Buchung ein, muss sich der Mieter an den Vermieter wenden. Zuvor kann der Mieter die Reservierung nicht geltend machen. Etwaige Ungenauigkeiten in der Kostenübersicht müssen dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Rücktrittsrecht
Vorgenommene Reservierungen sind für den Mieter unwiderruflich bindend. Ein Rücktrittsrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Unterkünften.
Mieter
- Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 25 Jahre alt sein;
- Der Mieter haftet für alle angemeldeten Mitmieter, die ihn begleiten; und
- Die gesamte Korrespondenz wird über die Kontaktdaten des Mieters geführt.
4. Kündigung oder Änderung der Vereinbarung
Kündigung durch den Mieter
Es kann vorkommen, dass der Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt werden muss. In diesem Fall hat der Mieter oder sein Stellvertreter den Vermieter schriftlich oder telefonisch (während der Bürozeiten) zu benachrichtigen. In den meisten Fällen sind mit einer Stornierung oder Änderung Kosten verbunden.
Nach der Stornierung erhält der Mieter vom Vermieter eine Stornorechnung. Dieser beschreibt die Kosten der Stornierung. Zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungskosten schuldet der (Mit-)Mieter dem Vermieter folgende Beträge:
- Bei Stornierung bis zum 92. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 15% des Reisepreises;
- Bei Stornierung vom 92. Tag (inklusive) bis zum 62. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 50% des Reisepreises;
- Bei Stornierung vom 62. Tag (inklusive) bis zum 31. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 75% des Reisepreises;
- Bei Stornierung vom 31. Tag (inklusive) bis 1 Tag (inklusive) vor Anreise: 90% des Reisepreises;
- Bei Stornierung am Anreisetag oder später: 100% des Reisepreises.
In vielen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Stornierung durch den Vermieter
Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unvorhergesehene Umstände und höhere Gewalt sind:
- Dass die Unterkunft nicht mehr zur Vermietung geeignet ist (z. B. wegen Überschwemmung, Brand oder Nichterfüllung durch den Beherberger);
- Dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen Verkaufs der Unterkunft durch den Beherberger, einer Doppelbuchung oder Insolvenz des Beherbergers).
Der Vermieter wird dies dem Mieter unverzüglich unter Angabe des Grundes telefonisch oder schriftlich mitteilen. In diesem Fall wird der Vermieter versuchen, eine gleichwertige Unterkunft zum gleichen Reisepreis anzubieten. Kann kein geeignetes Alternativangebot unterbreitet werden oder ist der Mieter mit dem angebotenen Alternativangebot nicht einverstanden, wird der Vermieter die bereits gezahlte Miete ganz oder teilweise zurückerstatten, ohne dass der Vermieter dem Mieter eine Entschädigung schuldet.
Ändern
Wenn ein Mieter einen Vertrag ändern möchte, ist dies bis zu 28 Tage vor Anreise möglich. Die Buchung darf nach der Änderung nicht günstiger sein als die ursprüngliche Buchung. Für diese Änderungen können Änderungskosten in Rechnung gestellt werden.
Indeplaatsstelling
Wird die Reservierung vollständig auf einen Dritten übertragen, hat der Mieter dies dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Für diese Änderungen werden Änderungskosten berechnet. Bereits gezahlte Beträge gelten als vom Erwerber bezahlt. Dies müssen die übertragenden und übernehmenden Parteien untereinander regeln.
5. Finanzielle Rückstellungen
Zahlen
Nach Abschluss der Reservierung hat der Mieter die Rechnung unverzüglich zu bezahlen. Dies kann per Sofortüberweisung (SEPA), Überweisung auf unsere IBAN-Nummer (mit Reservierungsnummer) oder IDEAL erfolgen. Der Gesamtbetrag muss immer vollständig bezahlt werden, um die Reservierung zu bestätigen.
Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist
Wenn der Vermieter die Zahlungen nicht rechtzeitig erhalten hat, ist er berechtigt, den Vertrag aufzulösen (zu kündigen).
6. Pflichten (Mit-)Mieter
Der Mieter und Mitmieter sowie deren eventuelle Gäste werden die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten gilt als zurechenbarer Mangel bei der Vertragserfüllung, der zu einer Schadensersatzpflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter führt. Darüber hinaus gibt dies dem Vermieter das Recht, den Vertrag aufzulösen.
7. (Nutzung) Unterkunft
Zustand der Unterkunft und Art der Nutzung
Die Wohnung wird dem (Mit-)Mieter in gutem Zustand zur Verfügung gestellt. Ist der (Mit-)Mieter der Meinung, dass dies nicht der Fall ist, hat er dies unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft und das dazugehörige Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter hinterlässt das Mietobjekt bei der Abreise in besenreinem Zustand. Alle durch den Mieter oder Mitmieter an der Unterkunft verursachten Schäden sind vom Mieter vor Abreise dem Vermieter anzuzeigen und sofort zu bezahlen. Dies kann in bar, per Internetbanking oder per Zahlungsaufforderung durch den Vermieter erfolgen.
- Der Mieter muss das im Haus vorhandene Inventar und die Dekoration so zurückgeben, wie der Mieter sie erhalten hat. Das Verschieben von Betten und Schränken in andere Räume ist nicht gestattet.
- Wird die Unterkunft nicht besenrein oder beschädigt hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, den Schaden mit der Kaution zu verrechnen.
Maximal erlaubte Personen
Die Nutzung der reservierten Unterkunft mit mehr als der auf der Website angegebenen maximalen Anzahl von Personen (einschließlich Kindern und Babys) ist nicht gestattet. In diesem Fall kann der Vermieter dem (Mit-)Mieter die Nutzung der Unterkunft verweigern. Er hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Erstattung.
Besucher dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht übernachten.
Haustiere
Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
- Die Anmeldung von Haustieren nach der Buchung gilt als Änderung.
- Das Mitbringen von Haustieren ohne Anmeldung kann ein Grund für den Vermieter sein, den Zugang zur Unterkunft zu verweigern.
- Mit dem Mitbringen von Haustieren fallen zusätzliche (Reinigungs-)Kosten an.
- Haustiere müssen jederzeit nachweislich die in den Niederlanden geltenden Gesundheits- und Impfvorschriften erfüllen. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen oder der fehlende Nachweis, dass diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein Grund für den Vermieter sein, das Haustier nicht in der Unterkunft zuzulassen.
Der Mieter haftet und bleibt jederzeit für Schäden, die durch das Haustier an der Unterkunft verursacht werden.
7. Reiseinformationen
An-und Abfahrt
Die Ankunftszeiten sind immer ab 16:00 Uhr nachmittags und die Abfahrtszeiten immer spätestens um 10:00 Uhr morgens, unabhängig vom Fahrplan von Wagenborg Passenger Services. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleiben die Kosten für den gesamten gebuchten Zeitraum fällig.
8. Beschwerden
Hat ein Mieter während des Aufenthalts eine Beschwerde, kann diese dem Vermieter gemeldet werden, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, diese Beschwerde beizulegen. Wenn die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst wurde, kann die Beschwerde bis zu zwei Wochen nach der Rückkehr schriftlich an info@noordzeeameland.nl eingereicht werden. Darüber hinaus sind die Reklamation, eine etwaige Reservierungsnummer, die Kontaktdaten des Mieters und alle weiteren Informationen anzugeben, die für den Vermieter bei der Bearbeitung der Reklamation von Nutzen sein können.
9. Reisesumme und Kosten
Eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Reisepreis zu ändern, wenn eine Erhöhung staatlicher Abgaben oder Steuern dies zur Folge hat.
- Eventuelle Rabattaktionen gelten nicht für bestehende/bereits getätigte Reservierungen.
- Rabattaktionen sind maximal 12 Monate gültig.
10. Haftung
- Der Vermieter und der Beherberger haften nicht für Verlust und/oder Diebstahl (einschließlich Geld), Sachschäden, Schäden oder Verletzungen, die dem (Mit-)Mieter aus welchem Grund auch immer zugefügt werden.
- Die Nutzung der Unterkunft und der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des (Mit-)Mieters.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für unerwartete (Bau-)Aktivitäten in der Nähe der gebuchten Unterkunft, Arbeiten an Zufahrts- und/oder Hauptstraßen, Lärmbelästigung z.B. durch Nachbarn, Kirchenglocken, Feuerwerk, Autos oder landwirtschaftliche Geräte, Belästigung durch Ungeziefer und Umweltprobleme in der Umgebung der Unterkunft.
- Vom (Mit-)Mieter wird erwartet, dass er die lokalen Gesetze und Vorschriften kennt. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen einer Verletzung durch den (Mit-)Mieter.
Haftung Mieter
Während des Aufenthalts haftet der Mieter für Schäden, die während des Aufenthalts an der Unterkunft, der Einrichtung und allen zur gebuchten Unterkunft gehörenden Gegenständen entstehen, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Die Regulierung dieses Schadens muss in erster Linie zwischen dem Beherberger und dem Mieter erfolgen.
11. Datenschutz
Ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung des Vermieters ist auf der Websitezu finden.
12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt niederländisches Recht.
- Streitigkeiten bezüglich der Vereinbarung können nur beim zuständigen Gericht in Leeuwarden eingereicht werden.
13. Sonstige Bestimmungen
Der Mieter ist für die korrekte Angabe der Kontaktdaten verantwortlich und muss dem Vermieter jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilen.
14. Beherbergungsordnung
Die für den Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese Beherbergungsordnung und die Gruppen- und/oder Einzelfallregelungen bilden ein Ganzes.
An-und Abfahrt
Die Reiseinformationen geben an, ab wann die Unterkunft verfügbar ist.
Energie (Wasser/Strom)
Je Unterkunft können unterschiedliche maximale Stromstärken gelten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die verwendeten Elektrogeräte diese Menge nicht überschreiten.
Bei Stromausfall überprüft der Mieter zunächst seine eigenen Sicherungen sowie die Sicherung im Stromkasten bevor er den Verwalter anruft. Die Elektrogeräte sollten bei Stromausfall ausgeschaltet werden, wenn sie nicht automatisch abgeschaltet werden.
Das Aufladen eines Elektroautos außerhalb der dafür eingerichteten und gekennzeichneten Parkplätze ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einer möglichen Zurückbehaltung der Kaution führen.
Ausstattung der Unterkunft
Die Nutzung der Einrichtungen der Unterkunft erfolgt auf eigene Gefahr.
Unterkunft nutzen
Die Unterkünfte haben jeweils ein persönliches Design. Es ist nicht erlaubt, Möbel, die in die Unterkunft gehören, nach draußen zu bringen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre unmittelbare Umgebung in einem ordentlichen und ordentlichen Zustand zu halten. Abfälle sind immer in den entsprechenden Containern oder Abfalleimern zu deponieren.
Ist der Gast nicht in, um oder auf der Unterkunft anwesend, sind alle losen Gegenstände wie Fahrräder, Spielzeug usw. rund um die Unterkunft aufzuräumen, aufzubewahren und außer Sicht zu bringen.
Das Aufstellen von Partyzelten in oder auf Unterkünften ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Auch Drohnen sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.
Haustiere
Soweit Haustiere erlaubt sind, gilt:
- Haustiere, die nicht in Käfigen gehalten werden, müssen zu jeder Zeit an der Leine geführt werden, außer innerhalb einer Unterkunft;
- die Haustiere müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen herausgelassen werden. Wenn keine solchen Ausgehmöglichkeiten vorhanden sind, müssen die Haustiere an den erlaubten Plätzen außerhalb der Unterkunft ausgelassen werden. Bei „Unfällen“ muss die Begleitperson des Tieres für die Beseitigung dieser Verschmutzung sorgen.
Der Mieter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für das Mitbringen und den Aufenthalt von Haustieren verantwortlich.
Hygiene und Pflege
- Das Zurücklassen von Lebensmitteln in den Unterkünften ist aus hygienischen Gründen und zur Verhütung von Ungeziefer strengstens untersagt.
- Abfälle sind in entsprechenden (getrennten) Behältern zu deponieren.
- Sperrmüll wie Paletten, Haushaltsgeräte, Gartenstühle, Bodenteppiche usw. dürfen nicht in der Unterkunft gelassen werden, es sei denn mit Genehmigung des Verwalters an einem dafür vorgesehenen Ort.
- Das Ablegen von Grünschnitt (Schnitt- und Mähgut) in den Containern ist nicht erlaubt.
- Es ist verboten, Blumen zu pflücken, Äste oder Büsche zu ziehen oder Nägel in Bäume zu schlagen.
- Auch das Graben von Löchern und das Beschädigen von (öffentlichem) Grün ist nicht erlaubt.
Nutzung und Rückgabe von Schlüsseln, Karten etc.
Vor Ihrer Ankunft erhalten Sie vom Unternehmer eine Nachricht über den Code des Schlüsselsafes, in dem sich der Schlüssel zur Unterkunft befindet. Bei der Abreise muss der Mieter den Schlüssel im Schlüsselsafe hinterlegen.
Bei Verlust von Schlüsseln etc. werden Kosten in Rechnung gestellt. (bei Schlüsseln ist dies ein Betrag von 75 €). Die Schlüsselübergabe an andere als (Mit-)Mieter ist nicht gestattet.
(Nacht-)Ruhe und Belästigung
Mieter müssen sich ordnungsgemäß verhalten und alles unterlassen, was vernünftigerweise Beleidigungen oder Belästigungen verursachen könnte. Die Nachtruhe muss zwischen 23:00 und 07:00 Uhr eingehalten werden. Mieter müssen diese Nachtruhe strikt einhalten. Dazu gehören keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche.
Es ist nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente und andere Gegenstände, die eine Lärmbelästigung verursachen (können), so zu verwenden, dass eine Belästigung entsteht. Grundsätzlich wird bei Eingang einer Beschwerde die Belästigung festgestellt.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, ab 10:00 Uhr (Reinigungs-)Arbeiten rund um die Unterkunft durchzuführen.
Dem Vermieter der Unterkunft gemeldete dringende Störungen werden schnellstmöglich behoben.
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die gemieteten Unterkünfte zur Besichtigung und/oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten zu betreten oder durchführen zu lassen, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Der Vermieter ist auch berechtigt, Gebäude und Anlagen für Instandhaltungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung zusteht.
Der Vermieter wird einen solchen Besuch rechtzeitig ankündigen. In dringenden Fällen kann der Vermieter auf eine solche Kündigung verzichten.
Sicherheitsanforderungen
- Im Hinblick auf Katastrophen und die Ankunft und Zustellung (von Rettungsdiensten) müssen Wege und Zufahrtswege stets frei von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben.
- Reparaturen an Kraftfahrzeugen und/oder Waschen von Kraftfahrzeugen sind ohne ausdrückliche Gelegenheit nicht gestattet.
- Offenes Feuer ist in den Unterkünften strengstens verboten. Wegen Brandgefahr ist es verboten, Kerzen ohne Anwesenheit brennen zu lassen, brennende Zigarren, Zigaretten und Streichhölzer wegzuwerfen. Das Vorhandensein von Brand- und/oder explosiven Stoffen ist ebenfalls verboten.
- Die Nutzung eines Grills ist von März bis September erlaubt und muss mindestens 3 Meter von Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und der Unterkunft entfernt sein. Außerdem sollte ein Eimer mit ca. 10 Liter Wasser für Notfälle in Reichweite des Grills bereitstehen. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwendet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen (zB extreme Trockenheit oder auf Anordnung der Gemeinde) die Benutzung des Grills zu untersagen.
- Mitgebrachte Strom-, Gas- und/oder Wasserinstallationen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Andere LPG-Tanks als solche, die zum Antrieb eines Kraftfahrzeugs verwendet werden, sind verboten. Auch Ölheizungen sind verboten.
- Entsteht aus welchem Grund auch immer ein Brand, hat der Mieter unverzüglich Alarm zu schlagen, damit der Brand schnellstmöglich gelöscht werden kann.
Es ist auch verboten:
- übermäßigen Alkoholkonsum innerhalb und außerhalb der Unterkunft;
- weiche und harte Drogen konsumieren oder besitzen; und
- Besitz von Waffen, die gesetzlich verboten sind.
Verlorene/gefundene Gegenstände
Fundsachen können beim Vermieter abgegeben werden. Auf Verlangen bereits ausgewanderter Mieter kann der Fundgegenstand auf Kosten und Gefahr (Nachnahme) dieser Mieter an diesen zurückgesandt werden. Der Vermieter haftet niemals für Schäden am Fundgegenstand.
Meldet sich der Eigentümer eines Fundgegenstandes nicht innerhalb eines Monats nach Übergabe des Fundgegenstandes, wird vermutet, dass der Eigentümer seinen Besitz herausgegeben hat. Entfernung von der Website/Zugriffsverweigerung.
Alle Mieter haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beherbergungsordnung enthaltenen Vorschriften und Regeln sowie die Anweisungen des Vermieters strikt einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen und Regeln sowie bei Nichtbeachtung von Anweisungen ist der Vermieter berechtigt, den Mieter aus der Unterkunft zu verweisen, wobei der weitere Zugang zur Unterkunft verweigert wird, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf volle oder Teilrückerstattung und/oder Rabatt auf die gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge, unbeschadet des Rechts des Vermieters auf Ersatz des durch den Verstoß entstandenen Schadens.
Im Allgemeinen wird zuerst eine Warnung ausgegeben. In dringenden Fällen kann nach Ermessen des Vermieters darauf verzichtet werden und der sofortige Umzug erfolgt und dem Mieter wird der Zutritt zur Unterkunft verweigert. Der Vermieter behält sich vor, im Falle einer (ersten) Abmahnung vom Mieter eine zusätzliche Kaution zu verlangen. Wird die zusätzliche Kaution nicht unverzüglich geleistet, ist der Vermieter berechtigt, den abgemahnten Mieter abzuziehen oder entfernen zu lassen und ihm den Zutritt zur Unterkunft zu verweigern.
15. Regelungen für Gruppen und/oder Sonderfälle
Allgemein
Der Vermieter behält sich das Recht vor, in bestimmten Situationen und Zeiträumen eine zusätzliche Kaution zu verlangen. Auf dieser Grundlage ist der Vermieter berechtigt, pro Gruppe (bzw. Familie) eine Kaution in Höhe von mindestens 50,00 € bis 500,00 € pro Person zu erheben.
Der Mieter, der für eine Gruppe gebucht hat, wird gebeten, sich bei Ankunft der Gruppe jederzeit beim Manager zu melden. Der Vermieter wird (darf) ihn auffordern, seinen Identitätsnachweis vorzulegen und auch (darf) ihn auffordern, die Namen der Gruppenmitglieder anzugeben. Außerdem ist die geschuldete Kaution von 50,00 € bis 500,00 € pro Person sofort zu zahlen.
Jeder Gast ist verpflichtet, sich auf erstes Anfordern des Vermieters auszuweisen.
Die Gäste akzeptieren die Gemeinschaftsstandards und werden sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die umweltschädlich, gefährlich, schädlich, störend, ungesund und/oder umweltbelastend sein könnten.
Wird bei der Ankunft oder während des Aufenthalts festgestellt, dass allein reisende Jugendliche (Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne ihre Eltern und/oder Erziehungsberechtigten oder sonstigen Aufsichtspersonen ab 25 Jahren reisen) Wurde die Buchung durch einen Dritten, der 25 Jahre oder älter ist, vorgenommen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung des Reisepreises aufzulösen.
Der Mieter, der bucht, während alle Mitmieter jünger als 25 Jahre sind, muss die Gruppe jederzeit begleiten. Sobald festgestellt wird, dass dieser Mieter aus welchen Gründen auch immer nicht angereist ist oder früher abgereist ist, gilt die Gruppe als „alleinreisende Jugendliche“ und wird entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als solche behandelt.
Folgen von Regelverstößen und/oder Nichtbefolgen von Anweisungen
- Bei einem Verstoß gegen die AGB erfolgt grundsätzlich zunächst eine Abmahnung, wobei, sofern dies noch nicht geschehen ist, eine zusätzliche Kaution in Höhe von mindestens € 50,00bis € 500,00pro Person zu hinterlegen ist. Diese erste Abmahnung erfolgt schriftlich.
- Je nach Schwere des Verstoßes, jedenfalls aber bei einem zweiten Verstoß, verfällt eine Geldstrafe von mindestens €50,00 bis um €500,00 pro Person und Verstoß, wobei diese Geldbuße mit einer (zusätzlichen) Kaution verrechnet werden kann, unbeschadet des Rechts, ihnen eine zusätzliche Entschädigung in Rechnung zu stellen. Wenn der Verstoß andauert, wird die Geldstrafe pro Tag und für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, verhängt. In Fällen, in denen noch keine Anzahlung geleistet wurde, ist diese Geldbuße unverzüglich an den Vermieter zu zahlen. Wird das Bußgeld nicht vor Abreise bezahlt, wird es mit einer Rechnung verrechnet.
- Ist ein Verstoß nach Ansicht des Vermieters so schwerwiegend, dass eine Fortsetzung des Vertrages von ihm nicht zu erwarten ist, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung (ohne vorherige Abmahnung) aufzulösen. Die gesamte Gruppe (oder Familie) wird dann unverzüglich aus der Unterkunft entfernt und der Zutritt verweigert, ohne Rückerstattung des Reisepreises einschließlich zusätzlicher Kosten und der geleisteten Anzahlungen. In diesem Fall wird dies vor Ort schriftlich mitgeteilt.
- Bei einer (ersten) Abmahnung muss der Mieter oder einer der Mitmieter dafür (auch im Namen der Gruppe oder der Familie) unterschreiben. Wird dies nicht unterschrieben, wird dies als Verweigerung der Einhaltung der Regeln gewertet und der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und den Zugang ohne Rückerstattung des bezahlten Reisepreises und der geleisteten Anzahlungen verweigern.
Unvorhergesehene Fälle
Für Fälle, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt niederländisches Recht, einschließlich der geltenden Vorschriften des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.