Kündigung durch den Mieter
Es kann vorkommen, dass der Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt werden muss. In diesem Fall hat der Mieter oder sein Stellvertreter den Vermieter schriftlich oder telefonisch (während der Bürozeiten) zu benachrichtigen. In den meisten Fällen sind mit einer Stornierung oder Änderung Kosten verbunden.
Nach der Stornierung erhält der Mieter vom Vermieter eine Stornorechnung. Dieser beschreibt die Kosten der Stornierung. Zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungskosten schuldet der (Mit-)Mieter dem Vermieter folgende Beträge:
- Bei Stornierung bis zum 92. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 15% des Reisepreises;
- Bei Stornierung vom 92. Tag (inklusive) bis zum 62. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 50% des Reisepreises;
- Bei Stornierung vom 62. Tag (inklusive) bis zum 31. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 75% des Reisepreises;
- Bei Stornierung vom 31. Tag (inklusive) bis 1 Tag (inklusive) vor Anreise: 90% des Reisepreises;
- Bei Stornierung am Anreisetag oder später: 100% des Reisepreises.
In vielen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Stornierung durch den Vermieter
Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unvorhergesehene Umstände und höhere Gewalt sind:
- Dass die Unterkunft nicht mehr zur Vermietung geeignet ist (z. B. wegen Überschwemmung, Brand oder Nichterfüllung durch den Beherberger);
- Dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen Verkaufs der Unterkunft durch den Beherberger, einer Doppelbuchung oder Insolvenz des Beherbergers).
Der Vermieter wird dies dem Mieter unverzüglich unter Angabe des Grundes telefonisch oder schriftlich mitteilen. In diesem Fall wird der Vermieter versuchen, eine gleichwertige Unterkunft zum gleichen Reisepreis anzubieten. Kann kein geeignetes Alternativangebot unterbreitet werden oder ist der Mieter mit dem angebotenen Alternativangebot nicht einverstanden, wird der Vermieter die bereits gezahlte Miete ganz oder teilweise zurückerstatten, ohne dass der Vermieter dem Mieter eine Entschädigung schuldet.
Ändern
Wenn ein Mieter einen Vertrag ändern möchte, ist dies bis zu 28 Tage vor Anreise möglich. Die Buchung darf nach der Änderung nicht günstiger sein als die ursprüngliche Buchung. Für diese Änderungen können Änderungskosten in Rechnung gestellt werden.
Indeplaatsstelling
Wird die Reservierung vollständig auf einen Dritten übertragen, hat der Mieter dies dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Für diese Änderungen werden Änderungskosten berechnet. Bereits gezahlte Beträge gelten als vom Erwerber bezahlt. Dies müssen die übertragenden und übernehmenden Parteien untereinander regeln.